Wohnflächenermittlung

BGH Urteil vom 18.11.20215: AZ. VIII ZR 266/14: Nur die tatsächliche Wohnfläche zählt.

Werden Wohnflächen verglichen, ist darauf zu achten, dass die Flächenangaben auf der gleichen Berechnungsart basieren. Dies ist zum Beispiel bei der Wohnungs- oder Haussuche relevant. Interessenten sollten immer erfragen, welche Art der Wohnflächenberechnung verwendet wurde.
Die DIN 277 darf im frei finanzierten Wohnungsbau genutzt werden, im öffentlich geförderten Bereich ist ausschließlich die Berechnung auf Grundlage der Wohnflächenverordnung zulässig.
Viele Wohnungen sind kleiner als vom Vermieter angegeben. Die meisten Fehler entstehen beim Vermessen von Dachschrägen.
Daneben gibt es weitere Sonderregelungen.

 
 
 
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